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Über die JDAV

In der JDAV, der Jugendorganisation des Deutschen Alpenvereins, kommen auch die jungen Mitglieder zu Wort. Alle Anliegen und Wünsche für eine aktive Vereinsgestaltung werden über die Jugendsprecher in den Jugendausschuss getragen. Dort plant die JDAV Aktionen und kann sich auch Unterstützung aus dem Vorstand der Sektion holen. Die JDAV ist auf Landes- und Bundesebene vernetzt, um neben gemeinsamen Aktionen auch gemeinsame Ziele und inhaltliche Werte zu diskutieren und festzulegen.
Wer in der JDAV Weimar ist, macht nicht nur gemeinsame Erfahrungen im Klettern, sondern kann auch bei Aktivitäten in der Natur, wie Radfahren, Zelten und Paddeln, die Gemeinschaft genießen. Dabei spielt Klimaschutz selbstverständlich eine Rolle und soll den Mitgliedern nahegebracht werden. Wie z.B. beim Radklettern: Da gelangt man nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Fahrrädern zum Fels, auch außerhalb von Thüringen. Die regelmäßigen Ausfahrten in die Alpen, ins Frankenjura oder in andere Klettergebiete sind Gelegenheit für die Jugend, Erfahrungen zu sammeln und Neues zu lernen.
Die JDAV Weimar veranstaltete daher 2019 erstmals den Gipfelstürmer Cup unter dem Motto „Klettern für Kinder“. Alle bis einschließlich acht Jahre sollten die Gelegenheit bekommen, in einem speziell für sie konzipierten Kletterwettkampf mit viel Spaß die Wettkampfluft zu schnuppern. An der sechs Meter hohen Kletterwand in den EnergieWänden Weimar schraubte das Orga-Team für die jungen Athleten angepasste Wettkampfrouten.
Wollt ihr euch auch in der JDAV engagieren, Teil unserer Aktionen sein oder habt noch offene Fragen? Dann meldet euch bei unserem Jugendsprechern Martin Kendon & Christoph Stahr.

Jugendordnung

§1 Name und Mitgliedschaft

Mitglieder der Jugendabteilung der Sektion Weimar des Deutschen Alpenvereins e.V., kurz JDAV Weimar genannt, sind alle weiblichen und männlichen junge Menschen sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugendabteilung. Anmerkung: Kinder und Jugendliche sind, laut Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG, 0 bis 26 Jahre alt.

§2 Aufgaben

Die Mitglieder des JDAV Weimar führen und verwalten sich selbstständig und entscheiden über die Verwendung ihrer zufließenden Mittel.

Aufgaben des JDAV Weimar sind unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates:

  • Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit
  • Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesundhaltung und Lebensfreude
  • Erziehung zur Kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der modernen Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeit zur Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge
  • Entwicklung neuer Formen des Sports, der Bildung und zeitgemäßer Geselligkeit
  • Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie Bildungseinrichtungen
  • Pflege der internationalen Verständigung.

§3 Organe

Organe des JDAV Weimar sind der Jugendtag und der Jugendausschuss.

§4 Jugendtag

Die Jugendtage sind ordentliche und außerordentlich. Sie sind das höchste Organ des JDAV Weimar. Sie bestehen aus allen Mitgliedern der Jugend. Aufgaben der Jugendtage sind:

  • Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Jugendausschusses
  • Entgegennahmen der Berichte des Jugendausschusses und des Kassenberichtes
  • Beratung der Jahresrechnung und Verabschiedung des Haushaltplanes
  • Entlastung des Jugendausschusses
  • Neuwahlen
  • Wahl der Delegierten zu den Jugendtagen auf Kreisebene, zu denen der Verein Delegationsrecht hat
  • Wahl der Teilnehmer zu den Jugendtagen des Landesverbandes des DAV bzw. Bundesjugendleitertag des DAV
  • Beschlussfassung über vorliegende Anträge.

Der ordentliche Jugendtag findet jährlich statt. Er wird zwei Wochen vorher vom Jugendausschuss unter Bekanntgabe der Tagesordnung und evtl. Anträge durch Aushang (Sportstätte und Homepage) einberufen.

Auf Antrag eines Viertels der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendtages oder eines mit 50 % der Stimmen gefassten Beschlusses des Jugendausschusses muss ein außerordentlicher Jugendtag innerhalb von zwei Wochen mit einer Ladungsfrist von sieben Tagen stattfinden.

Der Jugendtag ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienen beschlussfähig. Er wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach Anwesenheitsliste stimmberechtigten Teilnehmer nicht mehr anwesend ist. Vorraussetzung ist aber, dass die Beschlussfähigkeit durch den Versammlungsleiter auf Antrag vorher festgestellt ist.

Bei Abstimmung und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Die Mitglieder der Jugendabteilung, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, haben je eine nicht übertragbare Stimme.

§5 Jugendausschuss

Der Jugendausschuss besteht aus dem/der Vorsitzenden (Jugendreferent) und seinem/ihrem Stellvertreter/in, zwei Beisitzer/innen und zwei Jugendsprecher/innen, die z. Zt. der Wahl noch Jugendliche sind.

Als Beisitzer/innen können auch Personen mit speziellen Funktionen gewählt werden.

Der/Die Vorsitzende des Jugendausschuss vertritt die Interessen der Vereinsjugend nach innen und außen. Ist er/sie nicht volljährig, bestimmt der Jugendausschuss ein volljähriges anderes Mitglied oder ein Mitglied des Vorstandes, welches die Vereinsjugend rechtsgeschäftlich vertritt. Der/Die Vorsitzende ist Mitglied des Vereinsvorstandes. Sein/Ihr Vertreter ist Mitglied im erweiterten Vereinsvorstand. Die Mitglieder des Jugendausschusses werden von dem Jugendtag für ein Jahr gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt.

In den Jugendausschuss ist jedes Vereinsmitglied wählbar.

Der Jugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse des Jugendtages. Der Jugendausschuss ist für seine Beschlüsse dem Jugendtag und dem Vorstand des Vereines verantwortlich. Die Sitzungen des Jugendausschusses finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder des Jugendausschusses ist vom/von der Vorsitzenden eine Sitzung binnen zwei Wochen einzuberufen.

Der Jugendausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins. Er entscheidet über die Verwendung der, der Jugendabteilung zufließenden finanziellen Mittel. Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der Jugendausschuss Unterausschüsse bilden. Deren Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Jugendausschusses.

§6 Wettkampfordnung

Einzelheiten der Wettkämpfe regelt die Wettkampfordnung des Deutschen Alpenvereins e.V. Die Selbstverantwortung der Jugendlichen für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen ist zu stärken.

§7 Jugendordnungsänderungen

Änderungen der Jugendordnung können nur von einem ordentlichen Jugendtag oder einem speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Jugendtag beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.