Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen des Inkrafttretens des neuen deutschen Datenschutzgesetzes hat auch der Deutsche Alpenverein seine Datenschutzerklärung überarbeitet. Für Neumitglieder ist die neue Erklärung bereits seit Anfang 2017 gültig. Um dem rechtlichen Rahmen zu entsprechen, müssen wir auch alle Mitglieder, die schon vorher in die Sektion eingetreten sind, bitten der neuen Datenschutzerklärung zuzustimmen. Die neue Datenschutzerklärung des DAV ist hier nachzulesen. Eine Übersicht über die Änderungen haben wir anbei für euch aufgelistet. Bitte lest euch die neue Erklärung aufmerksam durch und kontaktiert uns bei eventuellen Fragen.

Änderungen in der Datenschutzerklärung:

Transparenz – Eine Weitergabe der Daten zu Werbezwecken wird in der neuen Erklärung explizit ausgeschlossen. Ebenso gibt es zusätzliche Informationen zur Löschung der Daten nach Beendigung der Mitgliedschaft.

Weitergabe an Dritte – Um klarer zu zeigen, an wen Mitgliederdaten außerhalb des DAV weitergegeben werden, gibt es einen neuen Absatz zur Datenübermittlung an Landes- und Sportfachverbände. Diese Übermittlungen sind z.B. notwendig zur Einwerbung von öffentlichen Fördermitteln.

Wahlmöglichkeit – Mitglieder können selbst bestimmen, welche Daten verwendet werden: Es ist möglich die Nutzung der E-Mail-Adresse oder der Telefonnummer durch Sektion und Bundesverband auszuschließen.