Sektionswechsel
Du ziehst in die Region einer anderen DAV Sektion und fragst Dich, ob Du nun auch in die örtliche DAV Sektion wechseln kannst oder vielleicht sogar musst?
Hier kommt schnell der Begriff "Sektionswechsel" auf und wir erklären Dir, was es damit auf sich hat.
Den Wechsel von einer DAV Sektion zu einer anderen, muss man sich wie den Wechsel von zwei unterschiedlichen Sportvereinen vorstellen, welche untereinander selbstständig und lediglich im gleichen Dachverband organisiert sind. Was zur Folge hat, dass man bei dem einen kündigen und bei dem anderen einen Aufnahmeantrag stellen muss.
Aber Du musst keineswegs die Sektion wechseln. Die Entscheidung liegt allein bei Dir und sollte sich an den regionalen Angeboten orientieren, welche Dir die örtliche DAV Sektion bietet. Diese Angebote stehen in der Regel nur Sektionsmitgliedern zur Verfügung. Die überregionalen Vorteile, welche Dir der Alpenverein bietet, sind in allen Sektionen gleich.
Sektionswechsel
Für einen Sektionswechsel ist es erforderlich, dass Du bis zum Stichtag (30.09.) bei Deiner bisherigen Sektion kündigst. Von der bisherigen Sektion erhältst Du eine Kündigungsbestätigung, welche Du an unserer Mitgliederverwaltung schickst:
DAV Sektion Weimar
Mitgliederverwaltung
Kromsdorfer Straße 11
99427 Weimar
Für den neuen Aufnahmeantrag bei einem Sektionswechsel nutzt Du am einfachsten den online Antrag. Unter "Bemerkung" notierst Du bitte, dass es sich um einen Sektionswechsel handelt, sowie Deine bisherige Sektion und Mitgliedsnummer.
Unsere Mitgliederverwaltung wird Dich daraufhin für das laufende Jahr als Gastmitglied (C-Mitgliedschaft) in unsere Sektion aufnehmen und für das laufende Jahr keinen zusätzlichen Mitgliedsbeitrag erheben, da Du ja noch bis zum Jahresende (31.12.) Mitglied in der bisherigen Sektion bist. Am 01.01. des folgenden Jahres wechselt Du automatisch in die jeweils für Dich gültige Mitgliedskategorie mit entsprechenden Mitgliedsbeitrag. So ist ein fließender und vor allem kostenneutraler Übergang von der einen zur anderen Sektion gewährleistet. Weiterhin werden so Deine bestehenden DAV Jahre übernommen sowie die Aufnahmegebühr erlassen.
Gastmitgliedschaft
Möchtest Du Deine bisherige Sektion nicht verlassen, aber auch die Angebote einer anderen DAV Sektion nutzen, so ist es möglich eine "Gastmitgliedschaft" (C-Mitglied) zu beantragen. Bei einer Gastmitgliedschaft bleibst Du Mitglied in der Stammsektion und wirst Mitglied bei der Gastsektion, wo Dir die selben Vorteile zur Verfügung stehen, wie den anderen Mitgliedern auch. Für die Gastmitgliedschaft wird von der Gastsektion ein verringerter Mitgliedsbeitrag (siehe aktuelle Mitgliedsbeiträge) erhoben, da ja bereits eine Zahlung des Mitgliedsbeitrages in der Stammsektion erfolgt. Gastmitgliedschaften ohne Stammsektion sind nicht möglich.
Bitte beachte, Änderungen Deiner Anschrift, Bankverbindung, Kontaktdaten o.a. neben der Stammsektion immer auch der Gastsektion mitzuteilen, da untereinander kein automatischer Datenaustausch erfolgt!
Für einen Antrag auf eine Gastmitgliedschaft nutzt Du am einfachsten den online Antrag. Unter "Bemerkung" notierst Du bitte, dass es sich um eine Gastmitgliedschaft handelt, sowie Deine Stammsektion und Mitgliedsnummer.
Du kannst aber auch unseren Aufnahmeantrag nutzen. Dieses sendest Du vollständig ausgefüllt und unterschrieben an:
DAV Sektion Weimar
Mitgliederverwaltung
Kromsdorfer Straße 11
99427 Weimar